Gedenken unter Aufsicht
Wer am Mittwoch oder Donnerstag in Berlin im Umfeld der sowjetischen Ehrenmale an die Zerschlagung des deutschen Faschismus im Jahr 1945 erinnern wollte, konnte das nur unter polizeilicher Aufsicht und nach Überwindung einiger Hindernisse tun. Die Allgemeinverfügung, die das Zeigen sowjetischer und russischer Symbole und Flaggen an diesen Orten des Gedenkens verbot, eröffnete allerhand Spielraum für Eingriffe und Schikanen unter dem Vorwand, angeblich drohende Zwischenfälle vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges zu verhindern. Allein: Außerhalb Berlins, wo ebenfalls zahlreiche kleinere Veranstaltungen ohne solche Auflagen stattfanden, gab es keinerlei Vorkommnisse. In Berlin erhielt man derweil unterschiedliche Informationen von der Polizei über die Reichweite der Allgemeinverfügung: Am Treptower Park bestritt ein Polizeiführer auf Befragen gegenüber jW, dass es ein explizites Verbot des Mitführens der Zeitung gebe. Man habe die Besucher nur durch Ansprache für das Motiv auf der Titelseite »sensibilisieren« wollen. Eine Sprecherin der Polizei erklärte dagegen, die Titelseite falle unter die Allgemeinverfügung. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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Leserbrief von Thomas Seidel aus Chemnitz (10. Mai 2024 um 16:44 Uhr)Tag der Befreiung oder Kriegsende? Bei einem Teil unserer Qualitätsmedien (ZDF) kam den Moderatoren das Wort »Befreiung« am 08. Mai nicht über die Lippen. Es war stattdessen vom Datum des »Kriegsendes« die Rede. Da war 1985 der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker schon mal gedanklich weiter. »Zeitenwende«? Gewandelter »Zeitgeist«? Mit Goethe gesprochen: Was ihr den Geist der Zeiten heißt, das ist im Grund der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln … Thomas Seidel, Chemnitz