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Aus: Ausgabe vom 10.05.2024, Seite 3 / Schwerpunkt
Politik und Gedenken

Gedenken unter Aufsicht

Eindrücke von Veranstaltungen zum Tag der Befreiung vom Faschismus
Zum 8. Mai ein Dank an die Befreier vom Faschismus: Sowjetisches Ehrenmal im Treptower Park
Rote Nelken schmücken den T-34 Panzer am sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten (Berlin, 8.5.2024)
Gedenkveranstaltung zum Tag der Befreiung am sowjetischen Ehrenfriedhof in Bernau bei Berlin
Kranzniederlegung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) auf dem Sowjetischen Ehrenfriedhof in Chemnitz (8.5.2024)
Rote Nelken mit Antikriegsbotschaft am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park (Berlin, 8.5.2024)
Die Fahnen der Befreier waren verboten: Am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park (Berlin, 9.5.2024)
Unter wachsamen Blicken der Staatsgewalt am Ehrenmal im Treptower Park (Berlin, 9.5.2024)

Wer am Mittwoch oder Donnerstag in Berlin im Umfeld der sowjetischen Ehrenmale an die Zerschlagung des deutschen Faschismus im Jahr 1945 erinnern wollte, konnte das nur unter polizeilicher Aufsicht und nach Überwindung einiger Hindernisse tun. Die Allgemeinverfügung, die das Zeigen sowjetischer und russischer Symbole und Flaggen an diesen Orten des Gedenkens verbot, eröffnete allerhand Spielraum für Eingriffe und Schikanen unter dem Vorwand, angeblich drohende Zwischenfälle vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges zu verhindern. Allein: Außerhalb Berlins, wo ebenfalls zahlreiche kleinere Veranstaltungen ohne solche Auflagen stattfanden, gab es keinerlei Vorkommnisse. In Berlin erhielt man derweil unterschiedliche Informationen von der Polizei über die Reichweite der Allgemeinverfügung: Am Treptower Park bestritt ein Polizeiführer auf Befragen gegenüber jW, dass es ein explizites Verbot des Mitführens der Zeitung gebe. Man habe die Besucher nur durch Ansprache für das Motiv auf der Titelseite »sensibilisieren« wollen. Eine Sprecherin der Polizei erklärte dagegen, die Titelseite falle unter die Allgemeinverfügung. (jW)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren. Denn nicht allen lernen die junge Welt kennen, da durch die Beobachtung die Werbung eingeschränkt wird.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

  • Leserbrief von Thomas Seidel aus Chemnitz (10. Mai 2024 um 16:44 Uhr)
    Tag der Befreiung oder Kriegsende? Bei einem Teil unserer Qualitätsmedien (ZDF) kam den Moderatoren das Wort »Befreiung« am 08. Mai nicht über die Lippen. Es war stattdessen vom Datum des »Kriegsendes« die Rede. Da war 1985 der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker schon mal gedanklich weiter. »Zeitenwende«? Gewandelter »Zeitgeist«? Mit Goethe gesprochen: Was ihr den Geist der Zeiten heißt, das ist im Grund der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln … Thomas Seidel, Chemnitz