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30.04.2024, 16:34:36 / Ausland
Gazakrieg

Eilantrag gegen Deutschland abgelehnt

UN-Gericht weist Forderung Nicaraguas zurück, die BRD zur sofortigen Beendigung ihrer Waffenhilfe an Israel zu verpflichten
Von Jakob Reimann
Der IGH in Den Haag sieht keinen Anlass, deutsche Militärhilfen
Der IGH in Den Haag sieht keinen Anlass, deutsche Militärhilfen an Israel zu untersagen (18.2.2029)

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat mit 15 zu eins Stimmen eine Eingabe Nicaraguas zurückgewiesen, Deutschlands Rüstungsexporte nach Israel mit einem Eilantrag zu stoppen. Es werde keine Dringlichkeitsanordnung erlassen, teilte das Gericht am Dienstag nachmittag mit. Man sei dennoch tief besorgt angesichts der humanitären Situation der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen. Der Gerichtshof gab aber auch einem deutschen Antrag auf Abweisung des Falles nicht statt, so dass der Prozess weitergeführt werden kann.

Nicaragua wollte mit seiner Klage erreichen, dass das höchste UN-Gericht Deutschland dazu verpflichtet, die Waffenexporte an Israel einzustellen. Nicaragua hatte damit argumentiert, dass im Gazastreifen wegen des Vorgehens des israelischen Militärs die ernste Gefahr eines Völkermords bestehe. Berlin habe daher gegen die Völkermordkonvention von 1948 verstoßen, weil es Israel weiterhin mit Waffen beliefere. Die Richter des IGH hätten zuvor entschieden, es sei plausibel, dass Israel während seines Angriffs auf Gaza einige in der Völkermordkonvention garantierte Rechte verletzt habe. Die israelische Regierung bestreitet dies.

Die Bundesregierung hatte im Vorfeld die Vorwürfe Nicaraguas zurückgewiesen. Sie argumentiert zum einen mit dem Selbstverteidigungsrecht Israels. Zum anderen wird auf die umfangreiche humanitäre Hilfe für die palästinensische Zivilbevölkerung verwiesen. Deutschland gehört hier zu den größten internationalen Geldgebern. Zwar hatte Berlin Zahlungen an das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA in Gaza nach bislang unbewiesenen Anschuldigungen aus Israel, Mitarbeiter desselben seien an dem Angriff der Hamas vom Oktober beteiligt gewesen, zwischenzeitlich unterbrochen. In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung aber entschieden, die Zahlungen an UNRWA wiederaufzunehmen. Auch das war von Nicaragua in seiner Klage neben der Einstellung der Waffenlieferungen verlangt worden.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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