4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 22.04.2024, Seite 5 / Inland
Ungleiche Rentenbesteuerung

Ostrentner abgezockt

Anfrage der Linken ergibt: Rentner in Ostdeutschland zahlen mehr Steuern als westdeutsche Altersgenossen mit vergleichbaren Bezügen
Von Gudrun Giese
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Mehr als 100 Euro Unterschied bei Renteneintritt 2010: Ostrentner werden besonders stark belastet

Wer in den ostdeutschen Bundesländern vor 2023 in Rente gegangen ist, zahlt mehr Einkommenssteuer als ein Westrentner mit vergleichbaren Einkünften. Auf Anfrage des Abgeordneten Sören Pellmann von der Gruppe Die Linke im Bundestag bestätigte das Bundesfinanzministerium diesen Sachverhalt, der mit der Umstellung des Besteuerungssystems für Renten zusammenhängt. dpa berichtete Ende vergangener Woche über die Antwort des Finanzministeriums auf die Anfrage mit einigen Zahlenbeispielen.

Danach zahlt ein Rentner in einem der ostdeutschen Bundesländer, der 2010 in den Ruhestand gegangen ist und eine sogenannte Standardrente in Höhe von 20.768 Euro pro Jahr erhält, insgesamt 241 Euro Einkommenssteuer, während der Rentner im Westen mit dem identischen Ruhegeld nur 132 Euro Steuer entrichten muss. Die Standardrente bezeichnet den Betrag, den ein Ruheständler nach 45 Beitragsjahren bei durchschnittlichem Verdienst bekommt. In den Rechenbeispielen des Ministeriums fiel der Unterschied 2020 deutlich geringer aus: Ostrentner mussten 542, die im Westen 524 Euro auf den Standardbetrag zahlen. Wer ab 2023 Rentner wird, zahlt in Ost wie West den identischen Einkommensteuerbetrag, weil die Renten für das komplette Bundesgebiet angeglichen sind.

Die Angleichung gehe in Ordnung, merkte der Linke-Abgeordnete Pellmann an. Doch dürften darüber nicht die Bestandsrentner vergessen werden, die schon länger Ruhegeld bezögen. Dass ausgerechnet diese Gruppe mehr Steuern zahlen müsse als die im Westen, sei ein Treppenwitz der Geschichte. »Zumal im Osten die meisten älteren Menschen fast nur von der gesetzlichen Rente leben müssen, während im Westen häufig noch andere Alterseinkünfte dazukommen.« Viele aus dieser Gruppe erhalten etwa eine Betriebsrente und haben Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Vermietung, während in den ostdeutschen Ländern die Möglichkeit, solche Zusatzeinnahmen aufzubauen, kaum bestand.

Der von Pellmann als »Treppenwitz« bezeichnete Umstand der unterschiedlichen Besteuerung hängt ursächlich mit der Umstellung der Rentenbesteuerung seit 2005 zusammen. Während zuvor die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerpflichtig waren und die Rente steuerfrei, wird seitdem sukzessive umgestellt. Auf die Versicherungsbeiträge entfällt allmählich keine Steuer, dafür muss auf die Rente Einkommenssteuer gezahlt werden. Beim ersten Umstellungsjahrgang, der 2005 in Rente ging, war die Hälfte des Ruhegeldes steuerpflichtig, der Rest frei. Mit dem Renteneintritt 2020 lag dieses Verhältnis bei achtzig zu zwanzig. Wer 2040 in den Ruhestand geht, muss auf hundert Prozent der gesetzlichen Rente Einkommenssteuer entrichten. Die Ungerechtigkeit bei der Besteuerung Ost und West resultiert aus dem eigentlich erfreulichen Umstand, dass die Renten in den ostdeutschen Bundesländern bis 2023 stärker stiegen als die im Westen, heißt es in der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf die Anfrage des Abgeordneten. Da der Steuerfreibetrag mit Beginn des Renteneintritts individuell festgesetzt werde und sich anschließend nicht mehr ändere, erhöhe sich mit jeder Rentensteigerung das steuerpflichtige Einkommen. »Dies erklärt den Unterschied der Einkommensteuerbelastung zwischen Ost und West bei einem Rentenbeginn vor dem Jahr 2023«, so das Ministerium. Erst seit dem vergangenen Jahr gelte bundesweit eine einheitliche Entwicklung bei den Standardrenten.

Die Linke kritisiert darüber hinaus die generelle Ungleichbehandlung Ost- und Westdeutscher durch die Bundesregierung. Bereits im vergangenen September verwies Sören Pellmann zur Halbzeit der Legislaturperiode auf die verheerende Bilanz der Ampelkoalition in diesem Bereich. So sei das Land »noch immer Lichtjahre von einer Einheit bei Löhnen und Wirtschaftskraft« entfernt. Ostdeutsche beträfe die Inflation stärker, da sie über weniger Einkommen und Vermögen verfügten. Die Inflation spalte jedoch die Gesellschaft. Nötig seien eine Lohneinheit bis 2025 sowie ein Inflationsausgleich für Rentner.

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