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Aus: Ausgabe vom 18.04.2024, Seite 2 / Inland
»Verfassungstreuecheck«

»Das wird sich schnell gegen Linke richten«

Brandenburg: Regierung will Gesetz für »Verfassungstreuecheck« im Schweinsgalopp verabschieden. Ein Gespräch mit Lothar Letsche
Interview: Marc Bebenroth
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Will dem Inlandsgeheimdienst zu noch mehr Macht verhelfen: Innenminister Michael Stübgen (CDU) im Brandenburger Landtag (Potsdam, 21.3.2024)

Brandenburgs CDU-Innenminister Michael Stübgen hat Anfang April vor »Cyberextremismus« gewarnt und dabei auf den sogenannten Verfassungstreuecheck verwiesen. Was hat er vor?

Stübgen hatte schon im August 2022 einen Gesetzentwurf im Landtag eingereicht. Darin berief sich die Regierung aus SPD, CDU und Grüne auf einen Landtagsbeschluss »zum konsequenten Vorgehen gegen den Rechtsextremismus« und einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 2019, wonach die Länder »eigene Maßnahmen und Bekämpfungsansätze entwickeln können, um etwaigen extremistischen Tendenzen im öffentlichen Dienst zu begegnen und deren Entstehung vorzubeugen«. Wer als Behörde Menschen neu einstellt, soll verpflichtet werden, sich beim »Verfassungsschutz« zu erkundigen, ob »Erkenntnisse« vorliegen, die »an der Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung zweifeln lassen«.

Worin unterscheidet sich der Entwurf von 2022 von jenen Beschlüssen?

Die sprachen von »Rechtsextremismus«, der Entwurf von »extremistischen Tendenzen«. Das und der geplante Ablauf erinnern mich an den Radikalenerlass von 1972 und die Umsetzung in Baden-Württemberg. Im jetzigen Text ist von Beamten die Rede. Aber die Tür wird offengehalten, um das auf alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auszuweiten.

Soll der Inlandsgeheimdienst weiter ermächtigt werden?

Ein zuletzt im März 2024 zusätzlich eingebrachter Gesetzentwurf zum »Verfassungsschutzgesetz« will die Kompetenzen drastisch ausweiten. Der Behörde müsse erlaubt werden, »Finanzermittlungsmaßnahmen zielgenau und der Gefahrenlage entsprechend durchzuführen«. Der »Verfassungsschutz« hat heute ungemein viel größere technische Möglichkeiten – und eine Geschichte, Stichwort NSU-Mordserie. Dieser Bock soll jetzt zum Gärtner gemacht werden und die Definitionshoheit behalten. Im Grunde geht es um einen Radikalenerlass 2.0 in Gesetzesform.

Der »Verfassungstreuecheck« war vergangene Woche wieder Thema im Innenausschuss. Was hat sich in Potsdam zugetragen?

2022 gab es eine Anhörung zum damaligen Gesetzentwurf. In dem Jahr hatten wir an 50 Jahre Radikalenerlass erinnert. In den 50 Jahren war ja eine Menge Unrecht passiert. Am 5. März 2024 brachten die Brandenburger Regierungsparteien SPD, CDU, Grüne plötzlich einen Änderungsantrag zum alten Gesetzentwurf ein, der alles noch verschärfte. Und scheinen sich da völlig einig zu sein.

Wie genau?

Bei Disziplinarverfahren soll die Behörde Leute erst mal hinauswerfen dürfen und Betroffene müssten sich dann wieder in den Dienst klagen – praktisch eine Beweislastumkehr.

Eine weitere Innenausschusssitzung fand am 10. April statt.

Da ging es zum einen um die Finanzermittlungen. Datenschützer und andere übten deutliche Kritik am neuen Gesetzentwurf der Regierung. Zum »Verfassungstreuecheck« wurde wegen der Änderungen eine weitere mündliche Anhörung gefordert, weil noch so viel geändert wurde. Aber das wurde abgeschmettert von den Regierungsparteien. Die Experten durften sich nur noch schriftlich äußern.

Warum?

Die Koalition will das Ding im Schweinsgalopp durchziehen, unter allen Umständen. Am 24. April steht die Verabschiedung des Gesetzes auf der Tagesordnung. Gerade eine halbe Stunde ist vorgesehen! Bei 47 Seiten neuem Text samt Begründung.

Wie verhielt sich die Opposition?

Auffallenderweise sagte die AfD am 10. April im Innenausschuss kein einziges Wort. Ob aber alle bei den Linken gemerkt haben, dass sie ebenso gemeint sein könnten, weiß ich nicht.

Der Impuls von manchen Linken ist oft, zu bejubeln, dass der Staat Faschisten aus den Behörden entfernen wolle …

… und das halte ich für eine ganz große und äußerst gefährliche Illusion! Im Kleingedruckten findet man dann, dass eine angebliche Bedrohung durch den »Linksextremismus« herbeibeschworen wird. Schneller als wir gucken können, wird sich dieses Instrumentarium gegen ganz andere Leute richten als die, gegen die zuletzt viele Menschen auf die Straße gegangen sind.

Sehen Sie einen Zusammenhang mit den Bemühungen, die Gesellschaft »kriegstüchtiger« zu machen?

Selbstverständlich! Dieses Gesetz ist eine Maßnahme, um alle, die irgendwie von einem Mainstream der »Heimatfront« abweichen, anzupassen und zu disziplinieren.

Lothar Letsche lebt in Baden-Württemberg und betreibt die Internetseite www.berufsverbote.de

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  • Leserbrief von Martin Hornung aus Eppelheim (bei Heidelberg) (19. April 2024 um 12:00 Uhr)
    Der Vater des kommenden »Verfassungstreuecheck«-Gesetzes in Brandenburg, Michael Stübgen (CDU), drückt dies selbst so aus: »In der politischen Debatte wird zu oft darüber hinweggesehen, dass Extremismus jeglicher Couleur gefährlich ist.« Der Potsdamer SPD-Fraktionsvorsitzende stimmt zu. Der Protest von Initiativen gegen Berufsverbote und der Gewerkschaften konnte das Vorhaben immerhin zwei Jahre verzögern. Nun glauben Stübgen und Co., im Windschatten der großen Demos gegen rechts dieses Frühjahr, diese für sich nutzen zu können, um ihr seit Jahren in Arbeit befindliches Radikalen-Gesetz »gegen Extremisten« zusammen mit den Grünen binnen sieben Wochen durchzuziehen.
    In Euphorie übergeht Stübgen sogar die »Kleinigkeit« der für 24. April vorgesehenen endgültigen Landtags-Verabschiedung. Bereits am 4. April hat er gegenüber dpa erklärt: »In Brandenburg haben wir ein ganzes Bündel auf den Weg gebracht. Für angehende Beamte ist zukünftig ein Verfassungstreuecheck verpflichtend.« Das »Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums vor Verfassungsgegnern« mit »Regelanfrage beim Verfassungsschutz« haben die Hardliner fast wörtlich vom baden-württembergischen Schiess-Erlass (Variante des Radikalenerlasses) abgeschrieben. Schon die damaligen Berufsverbote waren von der ILO 1985 als Verstoß gegen Internationales Arbeitsrecht verurteilt worden. Die im März noch als »Ergänzung« nachgereichte Verschärfung im Brandenburger Disziplinarrecht (statt bisher notwendiger Klage auf Entlassung soll künftig eine bloße »Verfügung« reichen) stammt frisch aus dem Hause Nancy Faeser.
    Das Ganze, Vorreiter für andere Bundesländer, kommt passend zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes am 22. Mai. Grünen-Ministerpräsident Kretschmann in Stuttgart etwa hatte noch in einer ARD-Doku 2022 erklärt, so etwas wie 1972 »braucht man jetzt nicht«. Inzwischen lässt er den Vizechef der Grünen-Fraktion im Landtag, Oliver Hildenbrand, vorpreschen: Zwar verschämt zunächst nur »für die Polizei« (der 70er-Jahre-Geruch mit über 95 Prozent betroffener Linker lässt sich nun mal nicht weg leugnen) macht dieser sich in der Stuttgarter Zeitung vom 7. April erstmals auch für einen »Verfassungstreuecheck« stark. So überraschend nicht, angesichts der Tatsache, dass Widerstand gegen Aufrüstung, Krieg, Armut, Klimakatastrophe, Abbau von Meinungsfreiheit, Asyl- und anderer Grundrechte mittlerweile alles als »verfassungsfeindlich« verfolgt wird. Für eine politische Linke müsste der Zusammenhang zwischen dieser Politik und deren Absicherung mittels Ausbau des Staatsapparats auf der Hand liegen. Eigentlich.

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