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Aus: Ausgabe vom 17.04.2024, Seite 4 / Inland
G20-Proteste 2017

Ohne Warnung attackiert

Hamburg stimmt nach Polizeigewalt bei G20-Gipfel Schadenersatz zu
Von Kristian Stemmler
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Großeinsatz in Kampfmontur: Polizeibeamte umzingeln einen jungen Mann am Rande der G20-Proteste in Hamburg (7.7.2017)

Fast sieben Jahre nach dem von massenhafter Polizeigewalt gegen Demonstranten begleiteten G20-Gipfel in Hamburg 2017 ist das Verfahren um einen Polizeieinsatz gegen Gipfelgegner mit einem Vergleich, also ohne Urteilsspruch, zu Ende gegangen. Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg verpflichtete sich die Stadt im März zur Zahlung von Schadenersatz an die drei Kläger-Aktivisten von ATTAC, die bei dem Einsatz von Polizisten verletzt worden waren. Das teilte die Organisation am Dienstag mit. Das Gericht kritisierte die Polizei deutlich.

Der Einsatz fand am Morgen des 7. Juli 2017 statt, als von verschiedenen Orten Hamburgs Demonstrationsaufzüge, sogenannte »Finger«, gestartet waren, um die Protokollstrecken der Staatschefs zu blockieren. Der »rote Finger«, zu dem die drei ATTAC-Aktivisten – ein Mann, zwei Frauen – gehörten, wurde an der Straße Sechslingspforte in Stadtteil St. Georg ohne Vorwarnung mit Reizgas und Schlagstöcken attackiert, die Demonstranten mit Tritten und Fäusten traktiert. Sabine L. trug eine vier Zentimeter lange Platzwunde am Hinterkopf davon, die genäht werden musste. Ihrem Mitstreiter trat ein Polizist in den Rücken, als er am Boden lag, der dritten Klägerin wurde Tränengas ins Auge gesprüht.

L. wertete den Prozessausgang gegenüber junge Welt am Dienstag als Erfolg. Das Gericht habe »systematischer Polizeigewalt« etwas entgegengesetzt und klar gemacht, »dass die Polizei nicht ohne jede Vorwarnung eine Versammlung zusammenprügeln darf«. Es sei ein Schuldeingeständnis von Stadt und Polizei Hamburg, sich auf die Schadenersatzzahlung eingelassen zu haben. »Das haben sie nur getan, weil sie Angst hatten zu verlieren«, sagte sie.

Die Polizei hatte im Laufe des Verfahrens einräumen müssen, dass sie die Versammlung vor ihrem Angriff nicht offiziell aufgelöst hatte. Dazu sei sie wegen der »dynamischen Situation« nicht mehr in der Lage gewesen, sie habe den Aufzug mit Gewalt »aufstoppen« müssen. Das Gericht wies diese Argumentation in der Begründung zum Vergleichsvorschlag zurück. Die »Erforderlichkeit einer Gewaltanwendung von einer solchen Eingriffsintensität« sei hier auf Versäumnisse in der Einsatzplanung der Polizei zurückzuführen. Daher sei die Gewalt »nicht als angemessen« zu sehen.

Von einem »Organisationsversagen« sprach der Hamburger Anwalt Dieter Magsam, Vertreter der Kläger, gegenüber junge Welt. Die Überforderung der Einsatzkräfte habe die Polizei durch mangelhafte Vorbereitung selbst verursacht. Es sei absurd, dass die Polizei argumentiere, sie müsse »eine friedliche Demonstration erst gewaltsam zusammenknüppeln, bevor sie diese rechtskräftig auflösen« könne. Wegen der Vielzahl ähnlicher Fälle während der G20-Proteste könne hier von einem »systematisch rechtswidrigen Vorgehen« der Polizei gesprochen werden.

Magsam verwies auf den brutalen Polizeieinsatz am selben Morgen gegen den »schwarzen Finger« am Rondenbarg, der aktuell Gegenstand eines Strafverfahrens vor dem Landgericht ist. Er glaube, dass die Polizei gar nicht vorgehabt hatte, die Aufzüge aufzulösen: »Diejenigen, die in der Demonstrationsverbotszone unterwegs waren, das waren für die Polizei Rowdys und keine Demonstranten, da durfte ohne Vorwarnung draufgehauen werden.«

Das Gericht habe nahegelegt, dass es den Klägern recht geben wolle und den Polizeieinsatz als rechtswidrig werten würde, sagte der Anwalt. Zugleich habe es signalisiert, dass es in absehbarer Zeit zu keiner Verhandlung kommen würde. Da das Verfahren ohnehin schon verschleppt worden sei, haben die Kläger laut Magsam nicht noch weitere Jahre warten wollen.

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