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11.04.2024
Repression gegen Palästina-Bewegung

Für »Freiheit« verurteilt

Duisburg: Palästina-Aktivist erhält wegen Parole Geldstrafe. Verteidigung geht in Revision

Von Henning von Stoltzenberg
Die monatelange, auch staatlich forcierte Kampagne gegen die palästinasolidarische Bewegung in Deutschland trägt Früchte. Vor dem Amtsgericht Duisburg hat am Mittwoch der erste Prozess im Zusammenhang mit einer Solidaritätsdemonstration für Palästina stattgefunden, in dem das Rufen von bestimmten Parolen nach Paragraph 140 des Strafgesetzbuchs als »Belohnung und Billigung von Straftaten« verfolgt wird. Leon W. hatte als Anmelder einer Demonstration im Duisburger Sta...

Artikel-Länge: 3626 Zeichen

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