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Aus: Ausgabe vom 03.04.2024, Seite 8 / Ansichten

Dark Knight des Tages: Thomas Haldenwang

Von Felix Bartels
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Nicht mit im Bild: Commissioner Jim Gordon

Als der dunkle Ritter in ­Gothams Nacht entbrummt, sagt Commissioner Gordon: »Er ist der Held, den wir verdienen, aber nicht der, den wir brauchen.« Schön schlau, der Mann. Hat er doch ohne Master in Politischer Ideengeschichte die Selbstverleugnung auf den Punkt gebracht, die jedes staatliche Gemeinwesen leben muss, ohne das in der öffentlichen Verkehrssprache verbalisieren zu können (ein Betriebsgeheimnis bleibt ja keins, wenn es öffentlich wird). Die feierliche Idee der freiheitlichen Gesellschaft auf der einen Seite, das zwingende Agieren gegen Meinungsäußerungen, die diese Ordnung (vermeintlich oder tatsächlich) gefährden, auf der anderen. Einfacher: Irgendwer muss der Bluthund sein.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat das nämliche Problem: eine Gesellschaft stabil halten, in deren Selbstverständnis das Recht auf freie Meinung gehört, dafür aber eben diese freie Meinung bekämpfen zu müssen. Präsident Thomas Haldenwang entscheidet sich in der FAZ vom Dienstag anstelle von Dialektik für die Quadratur des Kreises: »Um eines unmissverständlich klarzumachen: In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit.« Das unterscheide »eine Demokratie von einer Autokratie oder Diktatur«. Aber: »Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen.« Eben noch die fundamentale Differenz zwischen Freiheit und Unfreiheit, nun Unfreiheit verschiedener Grade. Freiheit in bestimmten Grenzen – auf welche Gesellschaft in welcher Verfassung passte diese Beschreibung nicht? Da isse hin, die Distinktion.

Welche Grenzen das nun konkret sind, gibt Haldenwang nicht an. Schwammig bleibt der Hinweis auf Feindschaft gegen die Grund­ordnung. Interessant allerdings, dass der Mann »Delegitimierung« und »Gewaltaufrufe« zusammenwirft. Wie unscheinbar das auch formuliert wurde, eben dort läge der Unterschied ums Ganze.

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