Zum Inhalt der Seite

EuGH: Fingerabdruck in Ausweis rechtens

Luxemburg. Die Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis ist mit den Grundrechten vereinbar. Zwar schränke sie die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten ein, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das sei aber dadurch gerechtfertigt, dass Fälschungen und Identitätsdiebstahl bekämpft werden sollten und EU-Länder gegenseitig die Dokumente überprüfen könnten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte den EuGH befragt, weil es über den Fall eines Deutschen entscheiden muss, der für seinen neuen Personalausweis keine Fingerabdrücke abgeben will. Seit August 2021 ist das in der BRD vorgeschrieben. Die zugrunde liegende EU-Verordnung erklärte der EuGH dennoch für ungültig, weil ein anderes Gesetzgebungsverfahren hätte angewandt werden müssen. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 22.03.2024, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!