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EuGH: Fingerabdruck in Ausweis rechtens

Luxemburg. Die Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis ist mit den Grundrechten vereinbar. Zwar schränke sie die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten ein, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das sei aber dadurch gerechtfertigt, dass Fälschungen und Identitätsdiebstahl bekämpft werden sollten und EU-Länder gegenseitig die Dokumente überprüfen könnten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte den EuGH befragt, weil es über den Fall eines Deutschen entscheiden muss, der für seinen neuen Personalausweis keine Fingerabdrücke abgeben will. Seit August 2021 ist das in der BRD vorgeschrieben. Die zugrunde liegende EU-Verordnung erklärte der EuGH dennoch für ungültig, weil ein anderes Gesetzgebungsverfahren hätte angewandt werden müssen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.03.2024, Seite 1, Inland

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