Regeln für Spitzel
Von Karim NatourFür den Einsatz verdeckter Ermittler und sogenannter V-Leute (Vertrauensleute) gibt es beim Verfassungsschutz seit einer Reform von 2015 einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen. Für die Polizei ist das bisher nicht der Fall. Die Bundesregierung will die Polizeibehörden nun zu mehr Transparenz verpflichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. »Gerade der Einsatz von V-Personen erfordert im Rechtsstaat eine hohe Sensibilität«, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nach dem Beschluss in Berlin.
Der Entwurf sieht Berichtspflichten und eine »richterliche Kontrolle« für den Einsatz von »V-Personen« vor. Im Gegensatz zu verdeckten Ermittlern, also eingeschleusten Beamten, sind V-Leute bereits in den Netzwerken aktiv, die die Behörden überwachen wollen. Jene werden abgeworben und zumeist für die Bereitstellung von Informationen bezahlt. Der Einsatz von »V-Personen« soll zukünftig zuerst von einem Gericht geprüft und angeordnet werden. Daneben ist vorgesehen, dass Informanten durch die staatlichen Zahlungen nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können dürfen, was verhindern soll, dass sie durch die Entlohnung zu Straftaten motiviert werden.
Kritik an dem Vorhaben kam vom Deutschen Richterbund (DRB). Sven Rebehn, DRB-Bundesgeschäftsführer sagte am Mittwoch gegenüber jW, die Pläne schössen »über das Ziel hinaus«, die »bewährten Regeln« für Einsätze »gesetzlich zu verankern«. Der Entwurf sehe hingegen »realitätsferne Anforderungen (…) und überbordende Dokumentationspflichten vor«.
Immer wieder sollen »V-Leute« während ihrer Spitzeltätigkeit Straftaten begangen haben. In die Kritik geriet der Einsatz von Spitzeln im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU), der ab 2000 mindestens zehn Menschen mit Migrationshintergrund ermordete. Sieben Behörden führten ab den 1990er Jahren über 40 »V-Leute« im Umfeld der Gruppe, die Neonazis und späteren Attentäter wurden wissentlich mitfinanziert.
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