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11.03.2024
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Ampel: Einigung zu Zeitverträgen an Hochschulen
Berlin. Die Bundesregierung hat sich auf neue Regel im Wissenschaftszeitvertragsgesetz geeinigt. Das teilte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Sonntag in Berlin mit. Ein Kernpunkt ist dem Ministerium zufolge, dass die Höchstbefristungsdauer für Arbeitsverträge in der Qualifizierungsphase nach der Promotion im Vergleich zur geltenden Rechtslage von sechs auf vier Jahre gesenkt wird. Eine weitere Befristung in dieser Phase von noch einmal bis zu zwei Jahren soll »für den Fall der Bewährung« nur noch mit der verbindlichen Zusage eines Anschlussvertrages zulässig sein. Der Gesetzentwurf, der weitere Regelungen enthält, soll »zeitnah« vom Kabinett beschlossen werden. Vorgesehen ist auch eine Stärkung tariflicher Regelungen. (AFP/jW)
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