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Aus: Ausgabe vom 17.02.2024, Seite 2 / Inland
Unabhängigkeit der Wissenschaft

»Man will Kritik der Verhältnisse fernhalten«

München: Universität verwehrt Einstellung nach »Abfrage zu Verfassungstreue« bei Geheimdienst. Ein Gespräch mit Benjamin Ruß
Interview: Annuschka Eckhardt
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Ein Anruf genügt: Sitz des Inlandsgeheimdienstes in München (9.11.2022)

Im Rahmen eines Anstellungsverfahrens bei der Technischen Universität München, TUM, wurde Ihnen Ihre Systemkritik zum Verhängnis. Was ist passiert?

Ich hatte mich 2022 am Lehrstuhl für Kartografie und visuelle Analytik beworben und bin zum Bewerbungsgespräch eingeladen worden. Ungefähr zwei Wochen später wurde mir mitgeteilt: Glückwunsch, wir haben uns für dich entschieden.

Das klingt doch gut, darf ich Ihnen gratulieren?

Nicht zu voreilig. In Bayern ist es ja so, dass man, wenn man sich an öffentlichen Institutionen, also an Institutionen des Staates bewirbt, nach wie vor eine Abfrage zur Verfassungstreue vorgelegt bekommt. Dort muss man wahrheitsgemäß beantworten, ob man in einer oder mehreren der dort aufgeführten Organisationen Mitglied war oder ist. Und das war bei mir halt der Fall. Zum einen war ich während des Studiums im Studierendenverband der Linkspartei, SDS, organisiert, zum anderen bin ich Mitglied in der Roten Hilfe. Das habe ich dann an die Personalabteilung weitergeschickt, mit der Bitte, den Arbeitsvertrag zuzuschicken. Und dann kam erst mal nichts. Eine ganze Zeit lang. Mit der Zeit verstrich auch das Datum des ursprünglichen Arbeitsbeginns. Irgendwann kam dann von der Personalabteilung ein Schreiben, das sechs Fragen zur Stellungnahme beinhaltete, und praktisch bekanntgab, dass die Personalabteilung sich beim bayerischen Verfassungsschutz gemeldet hätte, um dort Informationen über meine Person einzuholen. In Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz hat die Universität dann eben diese sechs Fragen zur Stellungnahme an mich geschickt.

Und worum ging es dabei?

Grundsätzlich ging es dabei darum, zu meinen Mitgliedschaften sowie zu von mir geschriebenen Texten Stellung zu nehmen. Besonders interessant war eine Frage zu einem Vorfall auf einer Demo 2016, bei der ich angeblich einen Polizisten angegriffen hätte. Ich konnte mich an diesen Vorfall auf der Demo erst mal nicht direkt erinnern. Der TUM können zudem unmöglich Informationen aus strafrechtlichen Registern vorliegen – einfach so. Über den Rechtsschutz von Verdi wurde mir die Anwaltskanzlei der Exbundesministerin Herta Däubler-Gmelin vermittelt, die die Akteneinsicht beim Landeskriminalamt beantragte. Die Akten besagten entgegen den Darstellungen des Inlandsgeheimdienstes, dass mehrere Polizisten mich angegriffen, bedroht und beleidigt hatten. Diesen Vorwurf des tätlichen Angriffs gegen einen Polizisten hat die TUM also ungeprüft vom Verfassungsschutz übernommen und mich in das Licht eines gewalttätigen Verfassungsfeindes gerückt.

Ende August 2022 kam dann die Absage der Personalabteilung, dass sie mir die Stelle nicht geben könnten, weil ich nicht glaubhaft in meiner Stellungnahme dargestellt hätte, kein Verfassungsfeind zu sein. Daraufhin haben wir Widerspruch eingelegt. Als wir im Nachgang dann mitbekommen haben, dass die Stelle noch während meiner Frist für die Stellungnahme neu besetzt worden war, ohne dass mir die Personalabteilung davon Mitteilung gemacht hat, entschieden wir uns, zu klagen. Vor dem Münchner Arbeitsgericht fand vergangene Woche der erste Verhandlungstag statt.

Wurden Zitate gewählt, um Ihre Verfassungsuntreue zu belegen? Wer den Kapitalismus kritisiert, hat an der TU München nichts zu suchen – könnte man das so sagen?

In der Begründung meiner Ablehnung warf man mir vor, dass ich mich in der Stellungnahme, die sie von mir gefordert hatten, ausführlich mit Begriffen wie Faschismus, Klasse, Kapitalismus, Polizeigewalt und Rassismus auseinandergesetzt habe. Das allein ließe schon auf eine verfassungsfeindliche Haltung schließen.

Wie bewerten Sie die Befragung zur Verfassungstreue an bayerischen Universitäten und anderen staatlichen Einrichtungen?

Das ist reine Gesinnungsschnüffelei und gehört abgeschafft! Der Verfassungsschutz, der sich in Bayern vor allem dadurch einen Namen gemacht hatte, dass er im Zusammenhang mit seinem Beitrag zum NSU Tausende Akten vernichtete, soll so jegliche Kritik der Verhältnisse von der Uni fernhalten. Mit Institutionen, wie dem Inlandsgeheimdienst, sollte keine wissenschaftliche Einrichtung zusammenarbeiten, da wissenschaftliche Unabhängigkeit so nicht gewahrt werden kann.

Benjamin Ruß ist Geoinformatiker am Institut National de Recherches Archéologiques in ­Luxemburg

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  • Leserbrief von Richard (16. Februar 2024 um 20:10 Uhr)
    Das war klar, dass der sogenannte Verfassungsschutz unter Verfassung (und Staatsfeindlichkeit) etwas ganz Anderes versteht, als man allgemeinverbindlich darunter versteht. Es geht um Gesinnung. Und da sellt sich doch glatt die Frage, wie verfassungstreu der »Verfassungsschutz« selber ist bzw. wie er es mit der Demokratie hält.

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