Springer verdient an Besatzung
Von Alex Favalli»From the river to the sea«, so der Werbeslogan, der im Dezember in der israelischen Wirtschaftszeitung The Marker erschien. Daneben eine Landkarte des Staates ohne Grenzlinien zum Gazastreifen und dem Westjordanland. Die Werbung mit dem Slogan – der mit dem Zusatz »Palestine will be free« hierzulande per Ministerialbeschluss verboten wurde, kam von Yad 2, dem »führenden Classifieds-Unternehmen Israels«, wie es auf der Webseite von Axel Springer heißt. Der größte deutsche Verlag hatte die Plattform für Kleinanzeigen 2014 für rund 234 Millionen US-Dollar aufgekauft.
Enteignete Immobilien
Auf der Webseite erscheinen täglich um die 10.000 Kleinanzeigen für Autos, Möbel, Immobilien etc. Unter den Objekten finden sich auch Häuser im Westjordanland, die einst Palästinensern gehörten und nach deren illegaler Enteignung für israelische Siedler gelistet werden, wie die Onlinezeitung The Intercept am 5. Februar berichtete. In Marketingsprache übersetzt: »Yad 2 hilft Ihnen, nach vorne zu blicken und in Ihrem nächsten Zuhause in Israel eine Zukunft aufzubauen.«
Obwohl das Einstellen privater Kleinanzeigen kostenlos ist, verdient Springer an der Listung enteigneter Immobilien mit. Denn die Anzeigen von Immobilienmaklern gehören zur Kategorie der kostenpflichtigen Inserate, wie ein Vertreter von Yad 2 gegenüber The Intercept bestätigte. Bezahlte Inserate ermöglichen zudem eine erhöhte Reichweite.
Dem Bericht zufolge stehen Tausende Wohnungen in illegalen Siedlungen im besetzten Westjordanland zum Verkauf oder zur Miete online. Davon stammen über 1.000 Anzeigen von Maklerfirmen, was bedeutet, dass Yad 2, also Axel Springer, damit Geld verdient haben.
Dabei soll es sich bei einigen der Anzeigen um Häuser in sogenannten Außenposten handeln, die selbst nach israelischem Recht als illegal gelten. Andere Wohnungsanzeigen beziehen sich auf Objekte auf privatem palästinensischen Land, das vom israelischen Militär zu Sicherheitszwecken beschlagnahmt wurde und nun von jüdischen Siedlern bewohnt wird.
Illegale Siedlungen
Diese Siedlungen sind, wie die meisten israelischen Siedlungen im Westjordanland, ausschließlich für jüdische Israelis bestimmt. Der Erwerb oder die Vermietung von Grundstücken innerhalb dieser geschlossenen Siedlungen hängt oft von internen Genehmigungsverfahren ab, die von ideologischen Erwägungen bestimmt sind.
Palästinenser – einschließlich der Staatenlosen im Westjordanland und im Gazastreifen sowie derjenigen aus Jerusalem, die die israelische Staatsbürgerschaft besitzen – können in den jüdischen Siedlungen weder kaufen noch mieten. Gleichzeitig streicht Axel Springer gerne die Ablehnung von Rassismus und »religiösem Extremismus« als Bestandteil der eigenen Werte heraus.
Auch in den Nutzungsbedingungen von Yad 2 heißt es ausdrücklich, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit oder Alter diskriminiert werden darf. Bislang hat das Verlagshaus auf den Bericht zu bezahlter und unbezahlter Werbung für Siedlungshäuser auf Yad 2 nicht reagiert.
Israelische Siedlungen gelten auch nach internationalem Recht als illegal. Denn der militärische Einsatz für die Verlegung eigener Zivilisten in besetzte Gebiete verstößt gegen die festgelegten Statuten der Vereinten Nationen und aller Staaten der Welt – mit Ausnahme Israels und, seit der US-Präsidentschaft Donald Trumps, der USA.
Menschenrechtsverletzungen
Omar Shakir, der bei der Organisation Human Rights Watch für Israel und Palästina zuständig ist, betonte, die Veröffentlichung von Anzeigen, mit denen für Immobiliengeschäfte in israelischen Siedlungen geworben wird, befördere Menschenrechtsverletzungen. »Sie tragen auch dazu bei, die Siedlungen wirtschaftlicher zu machen und damit die Siedlungspraxis weiter zu festigen«, so Shakir gegenüber The Intercept. Deshalb forderte die internationale Menschenrechtsorganisation Axel Springer auf, seine Aktivitäten einzustellen. Die Forderung blieb bis jetzt folgenlos.
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