-
31.01.2024
- → Antifaschismus
Urteil: Dienst darf Silvia Gingold beobachten
Frankfurt am Main. Der hessische Inlandsgeheimdienst darf Silvia Gingold, Tochter der jüdischen antifaschistischen Widerstandskämpfer Ettie und Peter Gingold, beobachten. »Nach sechs Jahren hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden, ihre grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte einzuschränken«, teilte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) am Montag mit. Gingold erwägt demnach, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Im Mai 2013 hatte die 77jährige, die seit ihrer Jugend unter Beobachtung durch den Geheimdienst steht, Klage gegen das hessische Landesamt für Verfassungsschutz erhoben. Damit wollte sie laut VVN-BdA erreichen, dass die über sie gesammelten Daten gelöscht werden und die Beobachtung eingestellt wird. (jW)
Du findest junge Welt Journalismus wichtig – aber ein Abo ist (noch) nichts für dich?
Dann unterstütze uns jetzt mit einer monatlichen oder einmaligen Spende – ganz unkompliziert, ohne Verpflichtung, aber mit großer Wirkung.
Werde Teil einer engagierten Community, die die Weltsicht der Herrschenden nicht übernimmt, sondern kritisch hinterfragt. Dein Beitrag hilft uns dabei.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!