Fachjournalistenverband unterliegt im Rechtsstreit um Presseausweise

Leipzig. Im Streit um Presseausweise ist eine Vereinigung für Fachjournalisten vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einer Klage gescheitert. Das Unternehmen, das Dienstleistungen für überwiegend nebenberuflich tätige Fachjournalisten anbietet, könne nicht verlangen, dass seine Presseausweise dem bundeseinheitlichen Presseausweis gleichgestellt werden, entschied das Gericht in Leipzig am Donnerstag (Az.: BVerwG 10 C 2.23). Es bestätigte damit eine vorherige Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts.
Der bundeseinheitliche Presseausweis wird von Berufsverbänden ausgestellt. Darauf ist unter anderem vermerkt, dass der Ausweisinhaber bei der Wahrnehmung seines Auskunftsrechts gegenüber Behörden unterstützt werden soll. Diesen von der Innenministerkonferenz unterschriebenen Zusatz tragen die Fachjournalisten-Presseausweise nicht.
Die klagende Vereinigung hatte bei der zuständigen Kommission des Presserats einen Antrag gestellt, ebenfalls den bundeseinheitlichen Presseausweis ausgeben zu können. Das war jedoch abgelehnt worden, weil die Kunden des Unternehmens keine hauptberuflichen Journalisten sind. Gegen diese Verweigerung ist laut Bundesverwaltungsgericht noch ein Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin anhängig. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Suizidrate stark gestiegen
vom 24.11.2023 -
Razzienqueen Faeser
vom 24.11.2023 -
Union will Regierungskrise
vom 24.11.2023 -
Keine Differenzen mit Meloni
vom 24.11.2023 -
Neues Milliardenloch
vom 24.11.2023 -
Megadeal zieht sich hin
vom 24.11.2023 -
»Wir wollten etwas praktisch werden lassen«
vom 24.11.2023