-
09.10.20233 Leserbriefe
- → Inland
Linkspartei-MdB wechselt zur SPD
Berlin. Der Linke-Bundestagsabgeordnete Thomas Lutze steht vor einem Übertritt in die SPD und deren Fraktion im Parlament. Lutze sagte der Saarbrücker Zeitung am Sonntag: »Ich werde noch heute meinen Austritt erklären.« Am Sonntag abend solle eine entsprechende E-Mail an die Linke gehen. Die Anzahl der Mandate der Linke-Fraktion würde damit von 39 auf 38 schrumpfen – knapp über der Grenze für den Fraktionsstatus von 37. Der Politiker will sein Bundestagsmandat behalten. Er habe bereits mit SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich über seine Aufnahme in die Bundestagsfraktion der SPD gesprochen und eine Zusage erhalten, sagte Lutze der Zeitung. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
-
Hermann Taubenberger aus 29451 Dannenberg/E. 8. Okt. 2023 um 21:54 UhrOb das so schlau ist …!? Der »blassrote« Genosse kannte, als er sich zum Übertritt entschloss, noch nicht die Ergebnisse der Landtagswahlen in Bayern und Hessen. Sein neuer »Verein« wird den Verrat feiern, aber den Verräter bei nächster Gelegenheit in die sauer verdiente Versenkung verabschieden. Dann geht’s zurück in die Produktion, Herr Lutze. Die Ratten sind jedenfalls auch nicht mehr, was sie mal waren: Statt das sinkende Schiff zu verlassen, »retten« sie sich auf den nächsten Seelenverkäufer. Glück auf!
-
Onlineabonnent*in Heinrich H. aus Stadum 8. Okt. 2023 um 21:38 UhrDie Ratten verlassen das sinkende Schiff. Wohin geht dann der nächste Fraktionswechsel? Zur Partei im Aufschwung?
-
Onlineabonnent*in Joachim S. aus Berlin 8. Okt. 2023 um 21:09 UhrDer Volksmund spricht in solchem Kontext davon, dass die Ratten das sinkende Schiff verlassen. Wir haben ähnliches während der »Wende« ausreichend oft schmerzhaft miterlebt. Die späte Genugtuung folgte ziemlich oft, wenn zwar der Absprung geglückt war, aber die Landung missglückte. Herrn Lutze also viel Glück auf dem Weg!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!