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Heizungsgesetz hat Bundesrat passiert

Berlin. Das Heizungsgesetz hat den Bundesrat passiert. Ein Entschließungsantrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand am Freitag keine Mehrheit in der Länderkammer. Damit steht dem Inkrafttreten nichts mehr im Weg. Neu eingebaute Anlagen müssen ab 1. Januar zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Die Regeln gelten uneingeschränkt nur für Neubaugebiete. In allen anderen Fällen muss eine Wärmeplanung der Kommunen vorliegen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.09.2023, Seite 5, Inland

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