Rosa-Luxemburg-Konferenz am 13.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 27.09.2023, Seite 5 / Inland
Rentenpolitik

Welle der Altersarmut

Rentenniveau von Ostdeutschen und Frauen besonders niedrig
Von Raphaël Schmeller
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»Traurige Realität«: Von Altersarmut sind häufig Frauen betroffen

Auf die BRD rollt eine Welle der Altersarmut zu. Das belegen aktuelle Zahlen des Bundesarbeitsministeriums, wonach etwa 43 Prozent der derzeit sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigten eine Rente von unter 1.500 Euro erhalten werden.

1.500 Euro bekommt derzeit, wer 45 Jahre lang 40 Stunden in der Woche gearbeitet und dabei 20,78 Euro pro Stunde verdient hat. Von den 43 Prozent dürften also die meisten eine Rente deutlich unter diesem Betrag erhalten, wie der Sozialverband Volkssolidarität in einer Mitteilung am Montag erläuterte. »Ein Großteil der Beschäftigten schafft diese 45 Jahre Lebensarbeitszeit erst gar nicht, und fast 30 Prozent arbeiten in Teilzeit unterhalb von 20 Euro Stundenlohn«, sagte Verbandspräsidentin Susanna Karawanskij.

Die geplante Erhöhung des Mindestlohns ab 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro sei weit davon entfernt, »eine Rente oberhalb der Grundsicherung« zu sichern, kritisierte Karawanskij. Armut im Alter werde so für Millionen von Beschäftigten »traurige Realität« werden.

Betroffen sind insbesondere Menschen in Ostdeutschland. 40 Prozent von ihnen müssen sich auf eine Rente von unter 1.200 Euro einstellen. Dieser Anteil ist fast doppelt so hoch wie in den westlichen Bundesländern. Altersarmut ist außerdem auch weiblich: Jede dritte Frau mit einer Vollzeitstelle in BRD steuert auch nach 40 Arbeitsjahren auf eine Rente von weniger als 1.000 Euro netto zu, so die Zahlen des Bundesarbeitsministeriums.

Die niedrigen Renten sind auch im Hinblick auf Pflegebedürftigkeit ein »Armutsrisiko«, so die Volkssolidarität. Die aktuell erforderliche Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege sei sogar für Langzeitbewohner mit hohem Pflegegrad oft nicht stemmbar. »Für Menschen, die im Alter eine Rente von unter 1.500 Euro beziehen und auf Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind, bedeutet der Eintritt der Pflegebedürftigkeit im Normalfall auch den Eintritt in die Armut«, schlussfolgert Karawanskij.

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