Zum Inhalt der Seite
22.08.2023
Unternehmenspleiten

Einfach feuern

Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen in der Insolvenz. Kein Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn sich Situation des Betriebs ändert

Von Gudrun Giese
Im Fall einer Insolvenz kann Beschäftigten leichter gekündigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt vergangene Woche entschieden. In dem verhandelten Fall ging es um einen schwerbehinderten Beschäftigten aus einem Unternehmen der Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen. Am 1. März 2020 war für den Betrieb, in dem er arbeitete, das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wie epd vergangenen Donnerstag berichtete. Der zuständige Insolvenzverwalter konstatierte ...

Artikel-Länge: 3966 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90