27.06.2023
Lohnuntergrenze
Armut per Gesetz
Mindestlohn soll nach Kommissionsempfehlung auf 12,41 Euro steigen. Gewerkschaften warnen vor »enormem Reallohnverlust«
Von Ralf Wurzbacher
Das ist dann wohl der müde Abklatsch des »Doppelwumms«: Die gesetzliche Lohnuntergrenze soll in zwei Trippelschritten von derzeit zwölf Euro auf zunächst 12,41 Euro und später 12,82 Euro angehoben werden. So lautet die Empfehlung der sogenannten Mindestlohnkommission, die am Montag verkündet wurde und absehbar durch die Bundesregierung umgesetzt wird. Demnach tritt die erste Erhöhung zum 1. Januar 2024, die zweite zum Jahresanfang 2025 in Kraft. Die Beschlussfassung...
Artikel-Länge: 4182 Zeichen


