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27.01.2023
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Neue Klage gegen BND-Gesetz
Berlin. Fast drei Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die damalige Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) für verfassungswidrig zu erklären, wird in Karlsruhe wieder eine Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz eingereicht. Journalistinnen und Journalisten seien auch mit dem reformierten Gesetz nicht ausreichend vor Überwachung geschützt, erklärte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag in Berlin. Der BND könne weiter Daten darüber verarbeiten, wer wann mit wem kommuniziert habe. Zusammen mit der Organisation »Reporter ohne Grenzen« zieht die GFF vor das Gericht. (AFP/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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