Gegründet 1947 Freitag, 2. Mai 2025, Nr. 101
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 21.01.2023, Seite 2 / Inland

Urteil: Informationen zu Maskendeals herausgeben

Köln. Das Bundesgesundheitsministerium soll laut einem Urteil Informationen über die Beschaffung von FFP-2-Masken herausgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in zwei Urteilen laut einer Mitteilung von Freitag. Das Ministerium war während der Coronapandemie in die Kritik geraten, weil es massenhaft überteuerte Masken beschafft haben soll. Dem Gericht zufolge soll das Ministerium die Gutachten und die Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei herausgeben. Auch die E-Mail-Korrespondenz zwischen dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) und einer Unternehmerin fällt demnach unter die Herausgabepflicht. Diese soll für die »Vermittlung« Millionenprovisionen erhalten haben. (AFP/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.