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Rechtsanwalt Heinrich Hannover verstorben

Worpswede. Wie junge Welt am Sonntag erfuhr, ist der Jurist, Autor und Antimilitarist Heinrich Hannover am Morgen des 14. Januar in Worpswede verstorben. Hannover, geboren am 31. Oktober 1925 in Anklam, verteidigte als Anwalt unter anderem Ulrike Meinhof, Hans Modrow und Günter Wallraff. Er schrieb neben zahlreichen Kinderbüchern unter anderem als Mitautor das Standardwerk »Politische Justiz 1918–1933«. In seinen Memoiren »Die Republik vor Gericht 1954–1995« heißt es: »So bin ich der Anwalt der kleinen Leute, der politisch oder religiös verfemten Minderheiten, der gegen das kapitalistische System und neue Einmischung in Krieg und Völkermord aufbegehrenden Generation geworden.« Ein Nachruf folgt. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.01.2023, Seite 2, Inland

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  • Joán Ujházy 15. Jan. 2023 um 20:34 Uhr
    Heinrich Hannover verdiente seine ersten Sporen als politischer Anwalt neben den Anwälten Amann, Posser, Kaul und Pritt im Düsseldorfer Prozess (1959/60) gegen die Angehörigen des Friedenskomitees der Bundesrepublik Deutschland: Oberhof, Eckert, Diehl, Wohlrath, Thiefes und Kompalla. Hier ein Ausschnitt aus seiner einleitenden Rede in diesem Prozess: »Eine der finstersten Stationen der deutschen Rechtsgeschichte waren bekanntlich die Hexenprozesse des Mittelalters. … Eine Frau, die als Hexe verdächtigt wurde, wird so lange gefoltert, bis sie schließlich die unglaublichsten Dinge über ihre Beziehungen zum Teufel eingesteht. Das ist etwas, was nach heutiger, geläuterter Rechtsauffassung unfassbar ist. Aber etwas noch viel Erschütterndes finden Sie in diesen Protokollen, nämlich die Tatsache, dass das beharrliche Schweigen einer solchen als Hexe verdächtigten Frau belastend bewertet wird. Man hat damals gefolgert: Wenn eine Frau nach all diesen Qualen, denen sie unterworfen worden ist, noch immer nicht eingesteht, dass sie Beziehungen zum Teufel hat, dann muss der Teufel ihr die Kraft dazu gegeben haben, diesen Folterungen standhaft zu widerstehen. Auch das sollte etwas sein, was heute überwunden ist. Was uns heute so erschreckt an diesen Tatbeständen der mittelalterlichen Inquisitionsprozesse, das ist dieser Zynismus, der daraus spricht, dass man eine solche gefolterte Frau schuldig gesprochen hat, ganz gleich, wie sie sich nun unter der Folter verhielt. Fühlen wir uns nicht irgendwie peinlich erinnert an diesen Zynismus einer überwundenen Rechtsauffassung, wenn wir im Jahre 1960 einen Staatsanwalt sagen hören: Die Tatsache, dass das Friedenskomitee von einem gewissen Zeitpunkt an in seinen Verlautbarungen gemäßigter geworden ist, dass es nicht mehr zu erkennen gab, dass es verfassungsfeindliche Ziele hat, ist gerade strafwürdig; denn darin liegt die Tarnung der verfassungsfeindlichen Ziele!« www.max-stirner-archiv-leipzig.de/dokumente/KraschutzkiStaatsgefaehrdung.pdf
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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