Streit um Grundwasser
Von Bernd Müller
In der Lausitz streiten sich Umweltschützer erneut mit dem Tagebaubetreiber LEAG um das Grundwasser. Die Organisation Grüne Liga wirft dem Konzern vor, im Tagebau Jänschwalde ohne Erlaubnis Grundwasser abzupumpen. Die Genehmigung sei am 31. Dezember 2022 abgelaufen, so der Vorwurf. LEAG wies die Anschuldigung nach Angaben von dpa zurück.
»Seit 1996 wussten alle Beteiligten, wann die Erlaubnis ausläuft, aber eine Entscheidung über die Zeit danach liegt bis heute nicht vor«, erklärte René Schuster von der Grünen Liga in einer Mitteilung vom Mittwoch. Der Kohlekonzern habe das Verfahren mit verspäteter und unvollständiger Antragstellung verzögert und werde »von der Bergbehörde nicht am Schaffen weiterer Tatsachen gehindert«, so Schuster weiter.
Der Konzern betonte dagegen, das eigene Vorgehen sei rechtens. Man habe beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) eine neue »wasserrechtliche Erlaubnis« für den Zeitraum von 2023 bis 2044 beantragt. Weil aber zum 1. Januar noch keine neue Erlaubnis vorlag, sei zwischenzeitlich eine bergrechtliche Anordnung erlassen worden, die das Abpumpen von Wasser im Bergbau vorsehe.
Das Vorgehen der Behörde stößt bei den Umweltschützern auf deutliche Kritik. Das Instrument der bergrechtlichen Anordnung sei »nicht dazu da, vorsätzlich alle Umweltgesetze zu umgehen«, so Schuster. Grundwasser sei Brandenburgs wichtigster Bodenschatz, und wer mehr als zehn Millionen Kubikmeter entnehmen wolle, benötige eine Umweltverträglichkeitsprüfung. »Diese Menge überschreitet der Tagebau in wenigen Wochen«, betonte Schuster.
Die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga kritisieren LEAG schon lange. Im vergangenen Jahr warfen die Umweltverbände dem Kohlekonzern vor, seit Jahren viele Millionen Kubikmeter mehr zu entnehmen, als genehmigt wurde. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus hatten die Verbände mit der Argumentation zeitweilig Erfolg: Der Betrieb des Tagebaus musste stellenweise eingestellt werden.
Anfang Mai vergangenen Jahres vollzog das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dann allerdings eine juristische Kehrtwende. Die Richter vertraten die Auffassung, dass sich in einem gerichtlichen Eilverfahren nicht verlässlich feststellen lasse, ob der angegriffene Hauptbetriebsplan tatsächlich rechtswidrig sei. Das müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Doch in diesem scheint das LBGR auf Zeit zu spielen. Zumindest legt dies der Vorwurf der Umweltschützer nahe, die die Behörde dafür kritisieren, bis heute nicht über den Widerspruch der Umweltverbände entschieden zu haben.
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