Falsch getwittert
Von René Lau
Es ist immer dasselbe. Bei Auseinandersetzungen mit Team Blau weiß (fast) jeder Journalist genau, wie es sich zugetragen hat. Der Fan wundert sich, doch die Auflösung ist einfach. Viele Journalisten schreiben die Pressemeldungen der Polizei ab, und fertig ist der journalistische Beitrag. Ob die Meldung der Wahrheit entspricht, ist zweitrangig. Und nicht anders läuft es in den sozialen Netzwerken. Dort haut die Polizei hastig ihre Tweets raus, gern mit Fotos unterlegt. Journalisten bedienen sich dort direkt.
Damit dürfte nun Schluss sein. Das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf hat dem Begehren eines weiblichen Fans vom 1. FC Magdeburg gegen die Duisburger Polizei stattgegeben. 2017 hatten sich bei einem Auswärtsspiel des Clubs im Ruhrpott einige Magdeburger Fans am Gästeeingang Regenponchos übergezogen. Die Polizei twitterte ein Foto davon mit der Bemerkung, die Fans wollten damit eine Durchsuchung verhindern. Worauf aber gar nichts hindeutete. Die Ponchos dienten der Vorbereitung für eine Choreographie. Das OVG wies jetzt in der Entscheidung vom Montag darauf hin, dass Veröffentlichungen des Staates der Wahrheit entsprechen müssen und die Veröffentlichung nicht über den damit verfolgten Zweck hinausgehen darf.
Die Polizei wird künftig gut daran tun, diese Entscheidung zu beachten. Sie muss begreifen, dass sie mit Veröffentlichungen insbesondere in den sozialen Medien nicht neutraler Berichterstatter ist, sondern ein Akteur, der Ziele verfolgt. Und jeder Journalist sollte lieber einmal öfter in Fankreisen nachfragen als vorschnell die nicht immer wahrheitsgetreue Polizeimeldung abzuschreiben.
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