Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Gegründet 1947 Donnerstag, 28. März 2024, Nr. 75
Die junge Welt wird von 2767 GenossInnen herausgegeben
Jetzt zwei Wochen gratis testen. Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Jetzt zwei Wochen gratis testen.
Online Extra
21.11.2022, 18:54:28 / Inland

Befangenheitsantrag im Stutthof-Prozess

Gerichtssaal in Itzehoe am Montag
Gerichtssaal in Itzehoe am Montag

Itzehoe. Zum Ende der Beweisaufnahme im Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof hat die Verteidigung beantragt, den historischen Sachverständigen Stefan Hördler wegen Befangenheit abzulehnen. Rechtsanwalt Wolf Molkentin begründete den Antrag vor dem Landgericht Itzehoe am Montag unter anderem damit, dass Hördler in einer Doppelrolle als Gutachter und Ermittler tätig gewesen sei. Bei seiner Mandantin bestehe die Besorgnis, dass Hördler nicht ausreichend unvoreingenommen sei. Nebenklagevertreter Christoph Rückel hielt Molkentin entgegen, Historiker seien auf Quellen angewiesen. Deren Auswertung sei keine staatsanwaltschaftliche Ermittlung, sondern wissenschaftliches Arbeiten. Auch die Staatsanwaltschaft wies den Antrag als unbegründet und nicht nachvollziehbar zurück. Der Vorsitzende Richter der Strafkammer, Dominik Groß, kündigte eine Entscheidung für Dienstag an. Sollte das Gericht den Antrag ablehnen und keine weiteren Beweisanträge gestellt werden, könnte die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten.

Die Angeklagte Irmgard F. soll von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig gearbeitet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der 97jährigen vor, durch ihre Schreibarbeit Beihilfe zum systematischen Mord an mehr als 11.000 Gefangenen geleistet zu haben. Die Angeklagte hat sich in dem seit über einem Jahr laufenden Prozess bislang nicht zu dem Vorwurf geäußert. (dpa/jW)

Mehr aus: Inland