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Sozialamt muss Mietern mit Behinderung helfen
Kassel. Sozialhilfeträger können Menschen mit Behinderung nicht einfach auf eine nach den üblichen Kriterien »angemessene« Wohnung verweisen. Sind behinderungsbedingte Einschränkungen mit »Zugangshemmnissen zum Wohnungsmarkt« verbunden, müssen Sozialhilfeträger bei der Wohnungssuche helfen oder sonst auch eine teurere Wohnung bezahlen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied. (AFP/jW)
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