-
23.09.2022
- → Ausland
EuGH: Urteil zu Abschiebungsfrist in Union
Luxemburg. Auch die Pandemie ändert nichts an den Fristen für Abschiebungen in andere EU-Länder. Wird eine asylsuchende Person nicht innerhalb von sechs Monaten zurückgebracht, geht die Zuständigkeit für den Asylantrag auf den Staat über, in dem sie sich aktuell aufhält, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um Asylsuchende, die über Italien nach Deutschland eingereist waren. Sie sollten wieder nach Italien gebracht werden, wegen der Pandemie waren im Frühjahr 2020 aber keine Abschiebungen möglich. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
