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Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz

Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die neue Fassung regelt bundeseinheitlich eine Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern sowie im Fernverkehr von Bussen und Bahnen. Die Bundesländer können zusätzliche Maßnahmen wie etwa Maskenpflichten im öffentlichen Nahverkehr sowie in Innenräumen anordnen – und noch strengere bei einer Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. Die Neuregelung gilt vom 1. Oktober bis zum 7. April. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.09.2022, Seite 2, Inland

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