Zum Inhalt der Seite

Fingerabdrücke: Erfolgreiche Klage in Karlsruhe

Karlsruhe. Die Polizei darf von einem Verdächtigen nur dann Fingerabdrücke nehmen und Fotos machen, wenn das für das Strafverfahren konkret notwendig ist. Es müsse immer eine Abwägung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vorgenommen werden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag mit. Die Richter gaben der Klage eines Mannes statt, der im Juni 2021 in Zwickau dabei beobachtet worden war, wie er Schriftzüge an einem Gasverteilergebäude übersprühte. Der nachträglich angeordnete Finger- und Handabdruck sei hier schon deshalb nutzlos gewesen, weil am Tatort gar keine Abdrücke sichergestellt wurden. Auch die Aufnahmen seien nicht notwendig gewesen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 20.08.2022, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!