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Wende bei Prozessen um Corona in Ischgl
Wien. Die Betroffenen des Infektionsausbruchs von Ischgl können wieder auf Schadenersatz hoffen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob in einem Urteil vom Montag ein erstinstanzliches Urteil auf, das die Ansprüche eines deutschen Klägers auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie auf entgangenen Verdienst infolge einer Coronainfektion abgewiesen hatte. Staatliche Informationen über drohende Gefahren müssten richtig und vollständig sein, hieß es. Dies sei in Ischgl nicht der Fall gewesen. Deswegen bestehe eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich. (dpa/jW)
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