Union Busting bei Foot Locker
Von Oliver Rast
Einzelfälle sind es nicht: Union Busting bei Foot Locker. Die internationale Sportbekleidungskette, die ihre Beschäftigten im schwarz-weiß gestreiften Refereedress arbeiten lässt, bekämpft engagierte Betriebsräte und Gewerkschafter in ihren Filialen – mittels außerordentlicher Kündigungen etwa. Betroffene wehren sich, Verdi steht ihnen zur Seite. Erfolge sind indes schwierig.
Wie in diesem Fall: Am vergangenen Freitag hat das Arbeitsgericht in Berlin über die einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung eines Betriebsratsersatzmitglieds bei Foot Locker in der Bundeshauptstadt entschieden. Dem langjährigen Schuhverkäufer war im Mai außerordentlich seitens der Geschäftsführung gekündigt worden. Auf dem Postweg. Ohne Begründung. Erst bei einer eingeforderten Anhörung wurde dem Betroffenen der Anlass mitgeteilt: Arbeitszeitbetrug, was dieser wiederum bestreitet.
»Das Gericht hat die Klage abgewiesen«, sagte die zuständige Gewerkschaftssekretärin Franziska Foullong am späten Freitag nachmittag im Gespräch mit junge Welt. Dass solche Klagen von Arbeitsgerichten angenommen werden, sei äußerst selten, weiß Foullong. »Klägerinnen und Kläger haben es bei der aktuellen Rechtslage sehr schwer, wir wussten das, wollten es dennoch probieren.« Final geklärt ist noch nichts. Das Hauptsacheverfahren, die Kündigungsschutzklage, dürfte im Oktober beginnen. Fakt ist aber auch: Der Kollege hat bis dahin seinen Job verloren und muss sehen, wie er nun über die Runden kommt.
Das Annullieren von Beschäftigungsverhältnissen sei ein »systematisches Druckmittel« bei Foot Locker, so Foullong. Aktive Belegschaftsvertreter würden regelrecht aussortiert. Ziel sei, »durch nackte Existenzangst Ruhe im Betrieb zu schaffen«. Bereits 2018 hatte die Geschäftsführung den Initiator einer Betriebsratsgründung in einer Filiale vor die Tür gesetzt. Ein früherer Vizegesamtbetriebsrat war 2019 und ein weiteres Gesamtbetriebsratsmitglied 2021 entlassen worden.
Eine Firmenpraxis, die selbst Bundestagsabgeordnete auf den Plan ruft. »Allem Anschein nach handelt Foot Locker methodisch mit Restriktionen gegen Betriebsräte«, sagte Jan Dieren am Freitag zu jW. Der SPD-Bundestagsabgeordnete, der in seiner Fraktion für betriebliche Mitbestimmung zuständig ist, betonte ferner, solche Angriffe zielten nicht nur auf die Interessen Beschäftigter, sondern untergruben Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft.
Um Sanktionen von Unternehmerseite künftig besser abzuwehren, müsste die Rechtsstellung von Betriebsräten gestärkt und die Bekämpfung von Betriebsratsarbeit zum Offizialdelikt erklärt werden, forderte Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Die Linke, am Freitag gegenüber jW. Dafür brauche es Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die von Amts wegen ermitteln. Meiser weiter: »Wer Betriebsräte einschüchtert und in ihrer Arbeit behindert, gehört auf die Anklagebank.«
Da wollen die Chefs von Foot Locker nicht hin. Zu den »Einzelfällen« wollten sie sich am Freitag auf jW-Anfrage nicht äußern. Nur soviel: Das Unternehmen arbeite »weiterhin an positiven Beziehungen zu Betriebsräten in Deutschland«. Zudem erachte man »Mitarbeiterbeteiligungen immer als enorm wichtig«, und nicht zuletzt würden »beim Aufbau dieser Zusammenarbeit alle Richtlinien befolgt«, behauptete eine Firmensprecherin.
Ein »Witz«, findet Murat Atas. »Uns wird die Betriebsratsarbeit tagtäglich erschwert, und von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, wie es das Gesetz vorsieht, kann ich hier wirklich nicht reden«, sagte der Gesamtbetriebsratsvorsitzende bei Foot Locker am Freitag gegenüber jW. Kurzum, die Kontrahenten sehen sich bald wieder – vor Gericht.
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