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Aus: Ausgabe vom 30.05.2022, Seite 2 / Inland

Zwangsgeld gegen Klimastiftung

Schwerin. Wegen nicht beantworteter Presseanfragen zu ihrem »wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb« hat das Landgericht Schwerin ein Zwangsgeld gegen die Klimastiftung in Mecklenburg-Vorpommern verhängt. Es betrage 5.000 Euro oder ersatzweise einen Tag Zwangshaft für je 200 Euro, berichtete die Welt am Sonntag. Das Gericht hatte die Stiftung demnach bereits im April dazu verpflichtet, Fragen der Zeitung zu beantworten. Die 2021 von der Landesregierung gegründete Stiftung sollte unter anderem dem Schutz von Unternehmen, die am Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 von Russland nach Deutschland beteiligt waren, vor US-Sanktionen dienen. (AFP/jW)

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