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Gericht: RWE darf abbaggern

Münster. Der Streit um die Grundstücke eines Landwirts an der Abbruchkante des Tagebaus Garzweiler in Lützerath ist zugunsten des Energiekonzerns RWE ausgegangen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Montag die Beschwerden des Landwirts und zweier Mieter zurück. Somit darf der Konzern die betroffenen Grundstücke abbaggern. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. Die energiepolitische Grundentscheidung zugunsten der Braunkohleförderung sei mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar, erklärte das Gericht. Um dem Landwirt die Grundstücke zu entziehen, reiche es aus, dass die Versorgung des Energiemarkts mit Braunkohle gefährdet sei. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.03.2022, Seite 4, Inland

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