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Kommission: Keine Verjährung bei Katastrophen

Düsseldorf. Enge Verjährungsfristen sollten aus Sicht einer Rechtsexpertenkommission künftig nicht mehr die juristische Aufarbeitung komplexer Unglücksereignisse ausbremsen. Eine Verjährung sollte ausgeschlossen sein, sobald die Hauptverhandlung über solche Katastrophen begonnen hat, schlägt die Kommission vor, die die tödliche Loveparade-Katastrophe vom Juli 2010 in Duisburg aufgearbeitet hat. Gemeinsam mit NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) stellte der Kommissionsvorsitzende und frühere Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, Clemens Lückemann, am Montag in Düsseldorf den Abschlussbericht zu Lehren aus der Loveparade-Katastrophe vor. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.03.2022, Seite 2, Inland

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