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Teurere Energieverträge für Neukunden rechtens

Düsseldorf. Im Rechtsstreit um kostspieligere Grundversorgungstarife für Neukunden von Strom- und Gaslieferanten hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Nach dem Landgericht wies nun auch das Oberlandesgericht Köln einen Antrag der Verbraucherschützer auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Kölner Versorger Rheinenergie zurück, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Hintergrund ist die Einführung von zumeist deutlich teureren Neukundentarifen durch Grundversorger, also die Energieanbieter mit den meisten Kunden in einer Region. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.03.2022, Seite 2, Inland

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