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Strafbefehl gegen Caffier rechtskräftig

Güstrow. Weil er von einem Waffenhändler eine Pistole ohne Bezahlung erhalten haben soll, muss Mecklenburg-Vorpommerns ehemaliger Innenminister Lorenz Caffier (CDU) nun Strafe zahlen. Ein wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen erlassener Strafbefehl ist rechtskräftig, wie der Direktor des Amtsgerichtes Güstrow, Andreas Millat, am Freitag sagte. Bis zum Ablauf der Einspruchsfrist sei kein Rechtsmittel seitens des Exministers eingegangen. Der Strafbefehl lautet auf 45 Tagessätze à 300 Euro. Caffier soll die Waffe im Wert von rund 800 Euro sowie Munition im Januar 2018 von dem Händler mit Verbindungen zur rechtsterroristischen »Nordkreuz«-Gruppe unentgeltlich erhalten und an einem kostenlosen Schießtraining teilgenommen haben. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.01.2022, Seite 4, Inland

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