Zum Inhalt der Seite

Lloyd-Werft geht in die Insolvenz

Bremerhaven. Wie die MV-Werften an der Ostsee hat am Montag auch die traditionsreiche Lloyd-Werft in Bremerhaven Insolvenz angemeldet, was das dortige Amtsgericht auf dpa-Anfrage bestätigte. In dem Schiffbaubetrieb arbeiten etwa 300 Beschäftigte. Vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Hendrik Heerma. Das 1857 gegründete Unternehmen gehört wie die MV-Werften zum Konzern Genting Hongkong. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 11.01.2022, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
→Leserbriefe
  • hto aus Gemeinschaftseigentum 17. Jan. 2022 um 14:15 Uhr
    Und seit wann ist die Rönner-Gruppe eine gönnerhafte Rettung, wo nicht nur das Grundstück verstaatlicht gehört?
  • hto aus Gemeinschaftseigentum 17. Jan. 2022 um 13:19 Uhr
    Warum sollte Genting/China das Gelände verkaufen, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
  • Rainer Brand 17. Jan. 2022 um 13:01 Uhr
    Die Mitarbeiter der Lloydwerft haben bis zuletzt treu zu ihrem Betrieb gehalten und die Superyacht in gewohnter »Lloydqualität« abgeliefert. Nun sind sie Opfer der Coronakrise und des Geschäftsgebahrens global agierender Konzerne geworden, so Rainer Brand (Stadtverordneter für Die Linke). Die Abtrennung der Grundstücksgesellschaft ist ein gängiges Verfahren, wie es auch schon bei Karstadt zu beobachten war. Deshalb fordert Brand, Industriegrundstücke, die sich in öffentlicher Hand befinden, grundsätzlich nicht zu verkaufen, sondern nur in Erbpacht und nutzungsgebunden zu überlassen. Das Land Bremen ist nun gut beraten, in Abstimmung mit der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern das Gelände der Lloydwerft zu kaufen. Der Kaufpreis kann aus dem Coronafond bezahlt werden. Damit wäre eine Übernahme durch zum Beispiel die Gruppe Rönner möglich. Der Fortbestand der Werft wäre gesichert, die Arbeitsplätze der Werftarbeiter und Zulieferbetriebe blieben erhalten.
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!