Zum Inhalt der Seite

Parteienfinanzierung: Verhandlung begonnen

Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verhandlung zur Obergrenze der Parteienfinanzierung begonnen. Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP hatten gegen einen Beschluss des Bundestags von 2018 geklagt, wonach die Obergrenze für den staatlichen Anteil der Parteienfinanzierung um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro aufgestockt wurde. Die Kläger sehen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien berührt. Die AfD hatte gegen den Beschluss eine Organklage eingereicht. Die Linke-Abgeordnete Petra Pau warf CDU und SPD vor der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe vor, die Summe »völlig willkürlich und ohne eine objektive Begründung« angehoben zu haben. Die große Koalition hatte die neue Obergrenze damals mit gesteigerten Ausgaben der Parteien für die Digitalisierung begründet und mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 13.10.2021, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!