Zum Inhalt der Seite

Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht

Heidelberg. Hartz-IV-Bezieher werden auch nach Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2021 nicht genug Geld zur Deckung ihrer Stromkosten erhalten. Alleinlebenden fehlten dafür durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, berichtete das Vergleichsportal Verivox am Sonnabend. Zum 1. Januar 2022 steigt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um drei Euro auf 449 Euro pro Monat. Davon sind laut Verivox rein rechnerisch 36,44 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die Kosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden beliefen sich im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 44,33 Euro. Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 sei der Regelsatz schrittweise um rund 30 Prozent gestiegen. Die Strompreise hätten sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 59 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 80 Prozent. (AFP/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 27.09.2021, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!