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Aus: Ausgabe vom 11.09.2021, Seite 4 / Inland

Gericht entscheidet über »Sonntagsfrage«

Wiesbaden. Der Bundeswahlleiter und das Meinungsforschungsinstitut Forsa streiten vor Gericht über die sogenannte Sonntagsfrage. Das Verfahren werde »zeitnah« entschieden, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden am Freitag gegenüber dpa. Das Verfahren ist seit dem 7. September anhängig. Der Bundeswahlleiter hat dem Gericht zufolge das Institut unter Hinweis auf ein Bußgeld aufgefordert, bis zur Schließung der Wahllokale am 26. September um 18 Uhr »keine Umfrageergebnisse zu veröffentlichen, in denen Antworten von Wählern, die bereits ihre Stimme per Briefwahl abgegeben haben, verarbeitet sind«. Er bezieht sich dabei auf Paragraph 32 des Bundeswahlgesetzes, wonach die Veröffentlichung von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe unzulässig ist. (dpa/jW)

  • Leserbrief von Jörg Siegler aus München (16. September 2021 um 12:58 Uhr)
    Warum entscheidet das Gericht nicht? Die Pressestelle geht nicht ans Telefon? Skandal?