-
02.08.2021
- → Inland
Hinweis
Unter der Überschrift »Es liegt nichts vor« erschien in der jW-Ausgabe vom 16.7.2021 ein Kommentar von Arnold Schölzel, der anlässlich des Terrorprozesses gegen eine Faschistin aus Franken das Verhältnis von deutscher Justiz und Neonazigewalttätern bewertet.
In dem Beitrag heißt es mit Blick auf den NSU-Prozess: »Sechs Tage nach der Urteilsverkündung vom 11. Juli 2018 aber war NSU-Mitglied Nr. 4, der zu zehn Jahren Haft verurteilte Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben, auf freiem Fuß.« Damit ist nicht gesagt, dass Wohlleben im Wortsinn »Mitglied« der Terrorgruppe war (sie führte keine Mitgliederliste), sondern zugespitzt ausgedrückt und eingeschätzt: Die ideologische Verbundenheit Wohllebens mit dem Kerntrio des NSU war so eng, dass man ihn als Teil der Gruppe ansehen kann. Das fand Ausdruck u. a. in den im Text erwähnten Unterstützungshandlungen. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!