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Aus: Ausgabe vom 02.08.2021, Seite 2 / Inland

Hinweis

Unter der Überschrift »Es liegt nichts vor« erschien in der jW-Ausgabe vom 16.7.2021 ein Kommentar von Arnold Schölzel, der anlässlich des Terrorprozesses gegen eine Faschistin aus Franken das Verhältnis von deutscher Justiz und Neonazigewalttätern bewertet.

In dem Beitrag heißt es mit Blick auf den NSU-Prozess: »Sechs Tage nach der Urteilsverkündung vom 11. Juli 2018 aber war NSU-Mitglied Nr. 4, der zu zehn Jahren Haft verurteilte Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben, auf freiem Fuß.« Damit ist nicht gesagt, dass Wohlleben im Wortsinn »Mitglied« der Terrorgruppe war (sie führte keine Mitgliederliste), sondern zugespitzt ausgedrückt und eingeschätzt: Die ideologische Verbundenheit Wohllebens mit dem Kerntrio des NSU war so eng, dass man ihn als Teil der Gruppe ansehen kann. Das fand Ausdruck u. a. in den im Text erwähnten Unterstützungshandlungen. (jW)

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