Abschiebungen nach Italien untersagt
Münster. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Donnerstag die Abschiebung von zwei Geflüchteten nach Italien untersagt. Demnach bestehe dort die Gefahr, dass die Männer über einen längeren Zeitraum Grundbedürfnisse nicht befriedigen könnten. Die beiden Schutzsuchenden hatten vor ihrer Weiterreise in die Bundesrepublik in Italien Asyl beantragt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte deren weitere Asylanträge daher abgelehnt und die Abschiebung nach Italien verfügt. Das OVG argumentierte, den Betroffenen drohe vor Ort »unmenschliche und erniedrigende Behandlung«. Frühere ähnliche Urteile hatten bereits die Abschiebung von Schutzsuchenden nach Griechenland untersagt. (AFP/jW)
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