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Tarifeinheitsgesetz: GDL scheitert vor Gericht
Berlin. Die Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer (GDL) scheiterte vor dem Arbeitsgericht Berlin mit ihrem Eilantrag gegen die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG). Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Berlin wies das Gericht die Klage der GDL gegen den Unternehmerverband der Deutschen Bahn, den »AGV Move«, zurück. Zuvor hatte bereits am Freitag das Arbeitsgericht Frankfurt am Main drei Anträge der GDL zum selben Thema als unzulässig abgewiesen. Wie die Deutsche Bahn am Dienstag mitteilte, hat die GDL bundesweit mindestens 18 Eilanträge gestellt, um die Anwendung des TEG zu stoppen. (jW)
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