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Gründung von Betriebsräten künftig leichter

Berlin. Beschäftigte können künftig leichter einen Betriebsrat gründen. Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen das »Betriebsrätemodernisierungsgesetz« der Regierung. Es soll zudem die Wahl des Gremiums im Betrieb vereinfachen. Das Gesetz sieht vor, dass die Zahl der erforderlichen Unterschriften für Wahlvorschläge reduziert und der Anwendungsbereich eines vereinfachten Wahlverfahrens ausgeweitet wird. Wer zur Wahlversammlung einlädt, ist gegen eine ordentliche Kündigung geschützt – hier sieht das Gesetz vor, dass die Zahl von drei auf sechs Beschäftigte steigt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.05.2021, Seite 2, Inland

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