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Ganztagsbetreuung: Gesetzentwurf gebilligt

Berlin. Bis spätestens 2029 soll es für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Der am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Gesetzentwurf sieht eine täglich achtstündige Betreuung bis zur vierten Klasse vor. Dabei ist der Schulunterricht mit eingerechnet. Erfüllt werden könne der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in Ganztagsschulen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.05.2021, Seite 5, Inland

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