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20.04.2021
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Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsausschuss
Berlin. Änderungsvorschläge für die geplante Novelle des Infektionsschutzgesetzes waren am Montag nachmittag im Gesundheitsausschuss des Bundestages Thema. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD hatten sich bereits am Vormittag verständigt, die geplanten Ausgangsbeschränkungen zu verändern. Demnach sollen Personen zwischen 22 Uhr abends und fünf Uhr morgens nur in Ausnahmefällen im Freien unterwegs sein dürfen, bis um Mitternacht solle es aber grundsätzlich erlaubt sein, sich etwa für Sport oder Spaziergänge einzeln draußen aufzuhalten. Nach der Gesetzesänderung sollen Unternehmen künftig Beschäftigten die Arbeit im »Homeoffice« ermöglichen, dabei sollen diese zur Annahme eines solchen Angebots verpflichtet werden. Eine Forderung zur Verpflichtung der Unternehmen war am Freitag vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) eingereicht worden. (dpa/jW)
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