Zum Inhalt der Seite

Kabinett will Rechte von Naziopfern stärken

Berlin. Die Bundesregierung will für die Einbürgerung von bisher benachteiligten Verfolgten der Nazidiktatur und deren Nachkommen einen rechtlichen Rahmen schaffen. Das dafür vorgesehene Gesetz beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Artikel 116 des Grundgesetzes sieht zwar eine Einbürgerung in Deutschland vor, wenn die Staatsangehörigkeit zwischen 1933 und 1945 aus »politischen, rassischen oder religiösen Gründen« entzogen wurde. In vielen Fällen wurden Verfolgte nicht formal ausgebürgert, sondern verloren die deutsche Staatsangehörigkeit durch Annahme einer anderen. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 25.03.2021, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!