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Karlsruhe weist AfD-Eilantrag ab

Karlsruhe. Das Kölner Verwaltungsgericht ist nicht verpflichtet, im Streit um die Nennung der Mitgliederzahl der AfD-Strömung »Flügel« durch den Inlandsgeheimdienst eine Zwischenregelung zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag der Partei ab, wie das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Die AfD habe eine mögliche Verletzung von Grundrechten nicht ausreichend begründet und nicht nachvollziehbar dargelegt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Zahl vor einer Entscheidung im Kölner Eilverfahren überhaupt öffentlich bekanntgeben wolle. Die AfD argumentiert, die im Verfassungsschutzbericht 2019 genannte Zahl von 7.000 Mitgliedern sei frei erfunden. Die Zahl messe dem »Flügel« eine Bedeutung bei, die er nicht habe. Hintergrund ist die Auseinandersetzung zwischen Partei und Verfassungsschutz um die Einstufung der AfD als »rechtsextremistischer Verdachtsfall«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.03.2021, Seite 4, Inland

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