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Abschiebungen nach Afghanistan erschwert

Mannheim. Aufgrund der Verelendung infolge der Coronapandemie dürfen auch gesunde Männer im arbeitsfähigem Alter laut einer Gerichtsentscheidung nur unter besonderen Umständen nach Afghanistan abgeschoben werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg nach Angaben vom Mittwoch. Er gab der Klage eines abgelehnten Asylbewerbers recht, soweit es um den Vollzug seiner Abschiebung ging. Laut Gericht darf er derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, »weil es ihm dort angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der Pandemie voraussichtlich nicht gelingen wird, auf legalem Wege seine elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen«. Insofern gelte ein nationales Abschiebeverbot für das Land. Ausnahmen könne es nur bei »besonders begünstigenden Umständen« geben. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.02.2021, Seite 1, Inland

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