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Lübcke-Prozess: Erster Antrag auf Revision

Frankfurt am Main. Nach dem Urteil im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Sommer 2019 hat am Montag ein erster Prozessbeteiligter Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eingelegt. Dabei handelt es sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin um Markus Hartmann, der wegen Beihilfe angeklagt war. Der Staatsschutzsenat hatte ihn dahingehend freigesprochen, aber wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Neonazi Stephan Ernst war für den Mord an dem CDU-Politiker zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte auch angekündigt, Revision einlegen zu wollen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.02.2021, Seite 4, Inland

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